Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2022 beschloss entsprechend § 7 Absatz 4 der Satzung nachfolgende Änderung der Beitragsordnung:

Artikel 1 – Grundsatz

Durch die Wahrnehmung seiner Aufgaben entstehen dem Verein Kosten, die vorwiegend durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuschüsse aufgebracht werden sollen.

Artikel 2 – Mitgliedsbeitrag / Höhe

2.1. Jedes Mitglied entrichtet einen monatlichen Beitrag von 4,00 EUR. Schüler, Studenten und Sozialhilfeempfänger entrichten einen Beitrag von 1,50 EUR.

2.2. Juristische Personen entrichten einen monatlichen Beitrag von mindestens 20,00 EUR. Fraktionen entrichten den Beitrag mindestens in der Höhe wie die Anzahl der Mitglieder der Fraktion Beitrag nach (2.1) zu entrichten hätte.

2.3. Über eine zeitweilige Beitragsbefreiung entscheidet auf Antrag der Vorstand.

Artikel 3 – Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages

Der Mitgliedsbeitrag kann halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Er ist per Überweisung/Einzugsermächtigung oder in der Geschäftsstelle jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraumes zu entrichten.

Bankverbindung:
“kommunalpolitisches forum – Land Mecklenburg-Vorpommern” e.V.
Sparkasse Schwerin
IBAN   DE71 1405 2000 0340 0385 94

Artikel 4 – Inkrafttreten

Die Beitragsordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung am 09.04.2022 per 15.04.2022 in Kraft. Gleichzeitig wird die Beitragsordnung vom 08.12.2001 aufgehoben.