Ausschreibungen, Wettbewerbe, Förderprogramme
„Sonderfonds Gesunde Ernährung“ des Deutschen Kinderhilfswerks
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert mit dem Sonderfonds Projekte mit bis zu 5.000 Euro, die Kindern gesunde Ernährung und Ernährungsbildung zugänglich machen. Das Ziel ist es, Ernährungskompetenz und gesundheitliche Teilhabe von Kindern zu stärken. Bewerben können sich Kinder und Jugendliche sowie Bürgerinitiativen, Vereine, operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Die Anträge werden fortlaufend entgegengenommen. Unterstützt werden mit der Förderung u.a. Kochkurse, gesunde Mahlzeiten und begleitende Angebote für Kinder und Familien. Die Anträge werden fortlaufend entgegengenommen.
https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/sonderfonds-gesunde-ernaehrung/
Förderprogramm „action! Aktiv für eine globale Welt“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bis 2027 werden entwicklungspolitische Bildungsaktionen mit bis zu 500 Euro gefördert. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt setzt das Förderprogramm um und bietet jungen Engagierten eine umfassende Beratung und praxisnahe Hilfestellungen. Gefördert werden kleine Bildungsaktionen zu globaler Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und den 17 Nachhaltigkeitszielen. Unterstützt werden Einzelpersonen ab 18 Jahren, Initiativen und Gruppen, insbesondere in ländlichen oder strukturschwachen Räumen. Eingetragene Vereine und Organisationen können in diesem Programm keine Förderung beantragen. Die Antragstellung ist bis Oktober 2026 möglich. Die Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2026 beendet sein.
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/action/
Projektförderung der RWE Foundation
Die RWE Foundation fördert europaweit Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die Chancengerechtigkeit stärken, soziale Benachteiligung abbauen und den interkulturellen sowie gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Ein besonderer Fokus liegt auf der nachhaltigen Wirkung, Skalierbarkeit der Vorhaben sowie einer Multiplikatorenwirkung. Die Förderung beginnt in der Regel ab einem Volumen von 20.000 Euro. Bei höheren Fördersummen über 50.000 Euro ist eine Einbindung öffentlicher Akteure vorgesehen. Bewerbungsfristen sind der 1. Juni 2026 und der 1. Dezember 2026 (unter 50.000 Euro) sowie der 1. Oktober 2026 (über 50.000 Euro).
https://www.rwe-foundation.com/foerdergrundsaetze-und-foerderantrag
Förderprogramme von Aktion Mensch
Die Aktion Mensch geht ab dem 1. September mit neuen Förderangeboten an den Start. Bewerbungsfrist ist jeweils vom 1. September bis zum 15. Oktober 2026.
Im Förderangebot „Sport und Kultur vor Ort“ will die Aktion Mensch Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenbringen und Begegnungen schaffen. Gefördert werden inklusive, leicht zugängliche Sport- und Kulturangebote in Quartieren, Dörfern, Städten oder Stadtteilen.
https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderangebote/sport-kultur
Mit dem Förderangebot „Junge Menschen stärken“ möchte die Aktion Mensch bewirken, dass junge Menschen, deren Beteiligung und Teilhabe eingeschränkt ist, ihre Freizeit selbstbestimmt und selbstwirksam gestalten. Gefördert werden inklusive und partizipative Freizeitangebote, die Beteiligung und Selbstvertrauen von jungen Menschen stärken und sich an ihren Interessen und Bedarfen orientieren.
https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderangebote/junge-menschen
Mit der Anschubfinanzierung im Bereich „Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben“ setzt sich die Aktion Mensch dafür ein, dass Menschen mit und ohne Behinderung auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Gefördert werden der Aufbau neuer Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe sowie deren Erweiterung durch neue Geschäftsfelder oder Standort für einen inklusiveren Arbeitsmarkt.
Förderung „Lebenswert Zukunft – erfülltes und würdiges Altern ermöglichen“ der Eudim Stiftung
Die eudim Stiftung will mit ihrer neuen Zielsetzung die Welt für alte Menschen friedlicher, gerechter und schöner machen. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die den Status der Gemeinnützigkeit haben. Es sollen Vorhaben unterstützt werden, die sich um mehr soziale Gerechtigkeit für alte Menschen bemühen und darauf hinarbeiten, dass für alte Menschen bessere Lebensbedingungen geschaffen werden und sie am kulturellen Leben teilhaben können. Eine Bewerbung ist bis zum 10. September 2026 möglich.
Änderwerk „Vor Ort vereint: Förderung für die Mitgestaltung kleiner Gemeinden“
Das Programm will dazu ermutigen, die eigene Gemeinde mitzugestalten und das Zusammenleben zu verbessern. Gefördert werden Projekte in Dörfern und Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen mit 5.000 bis 12.000 Euro. Anträge können von Personen, Initiativen ohne Rechtsform oder Vereinen gestellt werden, ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Die geförderten Vorhaben sollen im Jahr 2027 über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten Begegnungen ermöglichen und Brücken zwischen unterschiedlichen Denkweisen und Perspektiven schlagen, die Demokratie stärken oder Teilhabe und die Wahrnehmung von Grundrechten fördern, wobei insbesondere neue oder ungewöhnliche Partnerschaften wichtig sind. Bewerbungen sind bis zum 14. September 2026 möglich.
https://aenderwerk.de/vor-ort-vereint-2026-ausschreibung/
Projektwettbewerb „NaturMomente – Ländlicher Tourismus“
Frist: 09. September 2026
Die touristische Nachfrage gezielt in den ländlichen Raum lenken, die wirtschaftliche Basis kleiner Gemeinden stärken und nachhaltigere Strukturen fördern: Airbnb und der Deutsche Tourismusverband (DTV) haben unter der Schirmherrschaft des Bundeslandwirtschaftsministers Alois Rainer den „NaturMomente – Projektwettbewerb Ländlicher Tourismus“ ins Leben gerufen. Mit insgesamt einer Million Euro Fördermitteln sollen innovative und umweltverträgliche Projekte mit Naturbezug gefördert werden, die neue Impulse für Wertschöpfung und Gemeinschaft vor Ort setzen. Gesucht werden Vorhaben in vier Kategorien: Kultur & Tradition, Gemeinschaftsgetragene Tourismusprojekte, Regionale Landwirtschaft sowie Aktiver Natur- & Umweltschutz. Gefördert werden Vorhaben mit Summen von 25.000, 50.000 oder 100.000 Euro. Antragsberechtigt sind Kommunen, Tourismusorganisationen, landwirtschaftliche Betriebe, lokale Initiativen, Vereine sowie Privatpersonen.
Weitere Informationen zur Ausschreibung und zur Teilnahme findet ihr hier:
https://www.airbnb.de/e/naturmomente
Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“: Programmsäule 3
Frist: 02. Oktober 2026
Demokratische Dialog- und Begegnungsräume stärken: Die dritte Programmsäule „Miteinander reden – Gemeinsam gestalten“ des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ fördert innovative und nachhaltige Praxisformate. Ziel ist es, den Austausch zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen vor Ort modellhaft zu unterstützen, gesellschaftliche Polarisierung abzubauen und den Zusammenhalt im Alltag zu festigen. Antragsberechtigt sind rechtsfähige, gemeinnützige lokale und regionale Vereine, Initiativen, Kommunen sowie überregional agierende Organisationen.
Weitere Informationen zur Ausschreibung und zum Antragsverfahren findet ihr hier:
Themenfonds „Spielraum“
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert mit dem Themenfonds „Spielraum“ Projekte, die Spielräume sanieren oder neugestalten. Unterstützt werden Vorhaben auf Jugendfarmen, Abenteuerspielplätzen, Sport- und Freizeitflächen, Skateparks, in Freizeit- und Familientreffs sowie auf Kita- und Schulgeländen. Förderfähig sind Anträge von Kindern und Jugendlichen, Kinder- und Jugendparlamenten, Jugendinitiativen, Schülerinnen-/Schülervertretungen, Bürgerinitiativen, Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen Gesellschaften. Die Förderung beträgt bis zu 8.000 Euro. Die Anträge können fortlaufend zu den folgenden Fristen eingereicht werden: jeweils zum 31. März und zum 30. September eines Jahres.
https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/themenfonds-spielraum/
ESF Plus Programm Zusammenhalt stärken- Menschen verbinden – zweiter Förderaufruf
Das ESF Plus-Programm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ ist ein Teil der Strategie gegen Einsamkeit und wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert. Das Programm verfolgt zwei Ziele: Auf- und Ausbau von kommunalen Strukturen zur Vermeidung und Linderung von Einsamkeit und sozialer Isolation UND Verbesserung der sozialen Teilhabe und Arbeitsmarktchancen für Erwachsene im Alter zwischen 28 und 59 Jahren. Anträge können nur Kommunen stellen. Freie Träger und andere Kommunen können beteiligt werden (Teilvorhaben und Kooperationen).
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. Dezember 2026.



