Mit der im November 2021 zwischen der SPD und der LINKEN in Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossenen Koalitionsvereinbarung wurde eine Regierungspolitik zugesichert, die auf wirtschaftliche Stärke, soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit abzielt. Eine solche Politik benötigte zunächst auch eine Phase der finanzpolitischen Neuorientierung und eines Umsteuerns. Dies erfolgte mit dem ersten gemeinsamen Doppelhaushalt der Koalition, der im April 2022 auf den Weg gebracht wurde. Während dessen Umsetzung wurde aufgrund des Krieges in der Ukraine und der multiplen Krisensituation ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 erforderlich. Mit ihm wurde der „MV-Energiefonds“ mit einem Umfang von 1,143 Milliarden Euro eingerichtet. Mit ihm sollten Härten im Zusammenhang mit der Energieversorgungabgemildert und Aufgaben bei der Flüchtlingsaufnahme erfüllt werden. Auch galt es steigende Zinsen und absehbare tariflichen Entwicklungen zu berücksichtigen.
Der im Dezember 2023 verabschiedete Doppelhaushalt für die Jahre 2024 und 2025 erfüllt insofern zwei Ziele: Einerseits entspricht er nach der o.g. Phase der politischen Neuausrichtung vollends den mit der Koalitionsvereinbarung verbundenen Absichten und andererseits dient er weiterhin der Bewältigung krisenbedingter Herausforderungen.
Der aktuelle Doppelhaushalt trägt deutlich eine „linke Handschrift“. Unverkennbar finden sich in ihm Schwerpunkte, die vormals im Wahlprogramm der LINKEN MV formuliert, Eingang in die Koalitionsvereinbarung gefunden haben und nunmehr systematisch Umsetzung finden.
Schwerpunkte
Bildung
➢ Für den Bereich des Bildungsministeriums stehen mehr als 1,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist mehr als je zuvor.
➢ Die Förderung der frühkindlichen Bildung und Erziehung erhöht sich mit dem Doppelhaushalt auf über 520 Millionen Euro (2023 waren es noch 435 Millionen Euro). Das ist die höchste jemals zur Verfügung gestellte Summe für Krippe, Kita und Hort.
➢ Für die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels in der Kita auf 1 zu 14 werden jährlich zusätzlich 11,2 Millionen Euro aufgewendet.
➢ Gemeinsam mit den Kommunen wurde ein Schulbauprogramm in Höhe von insgesamt 400 Millionen Euro für die kommenden vier Jahre initiiert.
➢ Im Rahmen des Programms zur Besetzung, Sicherung und Erweiterung der Stellen für Lehrerinnen und Lehrer ist finanzielle Vorsorge für die jeweiligen Planstellen geschaffen worden. Damit verbunden sind auch Doppelbesetzungsmöglichkeiten für unterstützende pädagogische Fachkräfte zur Umsetzung der Inklusion sowie für Alltagshilfen im Rahmen der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund.
Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
➢ Erhöhung der Mittel im Rahmen des Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt um 100.000 Euro.
➢ Erhalt von Richterstellen, deren Stellenstreichung von der Vorgängerregierung vorgesehen war. Dadurch verkürzen sich die Prozesslaufzeiten.
➢ Erhöhung des Verpflegungssatzes von Gefangenen pro Tag um über 27 Prozent.
➢ Höhere Ausgaben für die Gesundheitsfürsorge für Gefangene.
➢ Stärkung des Verbraucherschutzes um 575.000 Euro.
➢ Weiterführung des Prozesses zur Einführung der „Elektronischen Akte“. Hierfür werden zusätzlich 2,5 Millionen Euro bereitgestellt.
➢ Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle (ca.250.000 Euro).
Arbeit und Wirtschaft
➢ Für die Entwicklung von Zukunftstechnologien, insbesondere in Wasserstofftechnologien fließen in den kommenden Jahren über 560 Millionen Euro. Grundlegende Beschlüsse sind hierzu bereits mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 getroffen worden.
➢ Mit dem Aufbau neuer Wertschöpfung geht der Aufbau neuer Beschäftigung einher. Hierfür stehen in den kommenden 52,5 Millionen Euro zur Verfügung.
➢ Zur Stärkung der dualen Ausbildung und zur Stabilisierung der Berufsschulstrukturen werden in den nächsten Jahren 17,5 Millionen Euro zur Ko-Finanzierung eines „Sofortprogramms Berufliche Schulen“ des Bundes und der Länder bereitgestellt.
➢ Mittelbar mit dem Haushalt verbunden ist die Festsetzung eines Vergabemindestlohnes (geregelt in einem gesonderten Gesetz) in Höhe von 13,50 Euro pro Stunde. Er gilt selbstverständlich auch für alle Aufträge der öffentlichen Hand.
Initiativen der Linksfraktion
➢ Finanzielle Stärkung der Betreuungsvereine von 200.000 Euro im Jahr 2023 auf über 1 Millionen Euro im Jahr 2024 und Folgejahre.
➢ Schaffung von Kostenfreiheit für die Ausbildung in nichtakademischen Gesundheitsberufen. Hierfür werden jährlich 3 Millionen Euro bereitgestellt. Mehr als 1.000 Auszubildende brauchen zukünftig kein Schulgeld mehr zahlen, wenn sie einen Gesundheitsberuf wählen wollen.
➢ Volkshochschulen werden jährlich 200.000 Euro mehr bekommen. Hiermit können weitere Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer die Berufsreife erwerben. Auch steht das Geld für Alphabetisierungskurse zur Verfügung.
➢ Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Umfang von 400.000 Euro.
➢ Stärkung der Politischen Bildung in Höhe von 215.000 Euro.
➢ Einrichtung eines Opfer-Schutz-Fonds.
➢ Einrichtung eines Fonds für die Opfer des NSU.
➢ Aufwandsentschädigung für Polizisten, die in Sachen Gewaltdelikten und Kinderpornographie ermitteln.
➢ Mehr Geld für die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen e.V.
Torsten Koplin
Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion