Planungsrecht in den Kommunen
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Wann:
30. März 2021 um 17:00
2021-03-30T17:00:00+02:00
2021-03-30T17:15:00+02:00
Wo:
Online-Seminar
Das Recht zur örtlichen Planung, gemeinhin als die kommunale Planungshoheit bezeichnet, ist den Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland per Verfassungsgrundsatz garantiert. Begründet ist die kommunale Planungshoheit in dem den Gemeinden eingeräumten hohen Gut des Selbstverwaltungsrechts.